14.08.2020
Ist eine Wohnung nach einem Wasserschaden ganz oder teilweise unbewohnbar, übernehmen unterschiedliche Versicherungen die Kosten der Schadensregulierung. Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen sind dabei die Ansprechpartner.
Grundsätzlich gilt: Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners. Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
Je nach Vertragsdetails übernimmt die Versicherung die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel oder die Kosten für ein mobiles Bad oder eine mobile Dusche währen der Schadensanierung.