Arbeitsstättenverordnung Sanitärbereiche –

einfach umgesetzt mit Fertigbädern

Warum Duschen in Arbeitsstätten Pflicht sind

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Bereitstellung von Sanitäranlagen, einschließlich Duschen, bzw. Bädern. Arbeitgeber müssen Duschen bereitstellen, wenn die Art der Arbeit es erfordert – zum Beispiel bei:

 

  • starker Verschmutzung
  • körperlich anstrengender Tätigkeit
  • Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen

 

Betroffene Branchen sind z. B.:

  • Bauunternehmen
  • Industriebetriebe (Metall, Chemie)
  • Pflegeeinrichtungen
  • Lebensmittelindustrie
  • Landwirtschaft

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Einhaltung der ArbStättV kann aufwendig sein, insbesondere bei:

 

  • Umbau bestehender Gebäude
  • Platzmangel, besonders in urbanen Bereichen
  • Einhaltung hoher Hygienestandards

 

Vorteile modularer Fertigbäder:

Fertigbad Basis

Fertigbäder sind ideal für die Sanierung und Modernisierung von Altbauten wie Hotels, Pensionen, Wohnungen, Industriebauten, usw. Das Fertigbad "Basis" lässt sich vor Ort problemlos nach dem Baukastenprinzip aufbauen.

 

Lieferbar in vier Grundrissvarianten,Türanschlag wählbar
Korpus mit Elementen in Leichtbauweise aus
hochwertigem Vollkunststoff (PS)
Bodenteil, Wände und Decken durch normale
Zimmertüren transportabel.

 

Lieferzeit:
i.d.R. zwischen 8 und 12 Wochen nach Auftragseingang.


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Fertigbad Frankfurt

Komplett und hochwertig eingerichtetes Fertigbad in platzsparender Bauweise in 24 Modellvarianten; wahlweise mit Dusche, WC, Handwaschbecken; auch als Industriedusche mit Sitzbank.


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Mobile Dusche

Die platzsparende Bauweise ermöglicht die Installation und Nutzung der Dusche während eines Wasserschadens, einer Sanierung oder als Zusatzdusche in nahezu jedem Raum. Über Schläuche wird die Mietdusche an die Hausversorgung angeschlossen und das Abwasser direkt abgeführt. Mit etwas handwerklichem Geschick und unserer mitgelieferten Anleitung ist auch ein Eigenaufbau möglich. Selbstverständlich bieten wir den kompletten Service an. Unser Sicherheitspaket beinhaltet dabei eine Bodenschutzplane mit separatem Wassermelder.

 

Vermietung deutschlandweit

Die Mobile Indoor Dusche von saniComplete kann deutschlandweit gemietet werden. Wir beraten Sie ausführlich und individuell. Unser Service umsasst, Lieferung und Montage, Serviceaustausch im Defektfall sowie Endreinigung und Desinfektion.

 

Die mobile Dusche im Überblick

  • Freie Standortwahl im Objekt
  • Platzsparende Bauweise
  • Anschluss an die Hausversorgung
  • Mehr Flexibilität als Sanitärcontainer
  • Privatsphäre bleibt erhalten
  • Witterungsunabhängige Nutzung

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Was die Arbeitsstättenverordnung zu Sanitär Einrichtungen vorschreibt

Waschgelegenheiten und ggf. Fertigbäder müssen vorhanden sein, wenn die Art der Arbeit es erfordert, wie bei stark verschmutzenden Tätigkeiten oder Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. In solchen Fällen müssen ausreichend Waschgelegenheiten und, wenn nötig, Duschen oder Bäder bereitgestellt werden. Die Trennung nach Geschlechtern ist wichtig, um den persönlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden.

 

Die Anzahl der Einrichtungen sollte dem Bedarf entsprechend sein, sodass Wartezeiten minimiert werden. Eine angemessene Ausstattung, einschließlich Seife, Handtücher und warmes Wasser, ist unerlässlich. Hygienestandards sind zu beachten, weshalb regelmäßige Reinigung und Wartung notwendig sind. Eine angenehme Raumtemperatur und gute Belüftung fördern das Wohlbefinden und die Nutzungshäufigkeit.

 

Barrierefreiheit muss berücksichtigt werden, um allen Mitarbeitern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den Zugang zu ermöglichen. Dies kann spezielle Einrichtungen wie breitere Türen oder niedrigere Waschbecken erfordern.

Fertigbäder: Schnelle und normgerechte Lösung

Fertigbäder sind eine effektive Lösung, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung mühelos zu erfüllen.

 

  • Diese vorgefertigten Module bieten ein schnelle und einfache Installation, was den Bauprozess erheblich vereinfacht.
  • Fertigbäder bieten eine hohe Flexibilität, da sie in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich sind, um sich optimal an die räumlichen Gegebenheiten anzupassen.
  • Der Einsatz von Fertigbädern spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, da weniger Personal für den Einbau benötigt wird.

 

Insgesamt tragen Fertigbäder dazu bei, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, während sie gleichzeitig ein komfortables und funktionales Arbeitsumfeld bieten. Ideal für temporäre oder neue Betriebsstandorte (z. B. Baustellen, Industriehallen, Pflegeeinrichtungen).

Typische Einsatzorte für Fertigbäder

  • Produktionsstätten & Werkhallen
  • Bauhöfe & Baustellen
  • Pflegeeinrichtungen & Kliniken
  • Hotels & Personalunterkünfte

 

  • Wohnungsbau & Objektbau
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Bildung & öffentliche Einrichtungen
  • Sport- und Freizeitbetriebe

Häufige Fragen zur Arbeitsstättenverordnung Sanitär-Bereich

Wie viele Toiletten nach Arbeitsstättenverordnung?

Die Anzahl der Toiletten in Arbeitsstätten richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und dem Geschlecht. Grob gesagt, beginnt die Pflicht ab einer Person mit mindestens einer Toilette. Ab einer höheren Zahl von Beschäftigten steigen die Anforderungen entsprechend.

Welche Richtlinien gibt es für WC-Anlagen in Arbeitsstätten?

Für WC-Anlagen gibt es spezifische Richtlinien. Sie müssen jederzeit zugänglich, sauber, hygienisch und ausreichend beleuchtet sein. Die Anlagen sollten zudem eine ausreichende Zahl an Waschgelegenheiten bieten. Geschlechtergetrennte Toiletten sind ab einer gewissen Betriebsgröße vorgeschrieben. Auch die Belüftung und Beheizung müssen berücksichtigt werden, um den Komfort und die Hygiene für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Welche Vorschriften gibt es in der Arbeitsstättenverordnung für Toiletten auf Baustellen?

In der Arbeitsstättenverordnung gibt es klare Vorschriften für Toiletten auf Baustellen. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend sanitäre Einrichtungen vorhanden sind. Toiletten müssen in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden, abhängig von der Anzahl der Arbeiter auf der Baustelle. Sie sollen leicht zugänglich und in einem annehmbaren Zustand gehalten werden. Außerdem ist auf Hygiene zu achten, das bedeutet, dass Seife und Handtrocknungsmöglichkeiten vorhanden sein sollten. Auch die regelmäßige Reinigung der Toiletten ist vorgeschrieben, um ein hygienisches Umfeld zu gewährleisten. In bestimmten Fällen können auch mobile Toiletten eingesetzt werden, wenn keine festinstallierten sanitären Anlagen verfügbar sind. Die genaue Anzahl und Ausstattung kann je nach Größe der Baustelle und Anzahl der Arbeiter variieren. Auf jeden Fall sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine angemessene Ausstattung sicherzustellen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten.

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